flexikolleg

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An WEN richtet sich das “flexikolleg”?

Der flexible Unterricht richtet sich ausschließlich an Erwachsene mit grundlegenden Vorkenntnissen am Instrument. Nach Maßgabe verfügbarer Kapazitäten (Lehrkräfte / Unterrichtsräumlichkeiten) kann ein flexibler Unterricht stattfinden.

Diese Form des flexiblen Unterrichts biete eine einmalige Möglichkeit für eine Fortbildung bzw. den Wiedereinstieg in die Welt des Musizierens. Dieses Modul kann aber mit einer kontinuierlichen und regelmäßigen Ausbildung nicht verglichen werden und ist deshalb nur Personen mit Vorkenntnissen vorenthalten. Für Neueinsteiger gelten die die Angebote im regulären Unterricht.

  • setzt neue Impulse für Wiedereinsteiger, welche ihr Können wieder auffrischen möchten;
  • gibt Hilfestellung für Musiker, um instrumentale Probleme ganz individuell in Ruhe zu lösen

Wie viel kostet das “flexikolleg”?

Die Kosten sind abhängig von der Anzahl der Lektionen und deren Dauer. Sie entscheiden wie lange die flexible Einheit dauern soll (30min/40min/50min) und wie oft Sie diese besuchen möchten (mindestens 3 Mal, maximal 10 Mal)

Eine aktuelle Übersicht der Kosten finden sie hier

Wie lange dauert das “flexikolleg”?

Es kann zwischen mindestens 3 und maximal 10 Unterrichtseinheiten ausgewählt werden. Wann genau der Unterricht stattfindet, wird dann zwischen Ihnen und der jeweiligen Lehrkraft besprochen. Gemeinsam wird entschieden, in welchen Abständen der Unterricht stattfinden wird. Die bezahlten Einheiten müssen allderdings im jeweiligen Schuljahr aufgebraucht werden. Ein “Übertrag” ins neue Schuljahr ist nicht möglich.

Gibt es Leihinstrumente?

Nur bei Verfügbarkeit werden im “flexikolleg” auch Leihinstrumente gegen entsprechende Gebühr angeboten. Dabei ist festzuhalten, dass die Leihinstrumente so verteilt werden, dass der Regelunterricht Vorrang hat. Nachdem sich diese Unterrichtsform auch explizit an Menschen mit Vorkenntnissen richtet, sind die meisten wahrscheinlich auch bereits im Besitz eines eigenen Instrumentes.

Lesen Sie die Bedingungen fürs “flexikolleg”

  • Nach individueller Abklärung (Verfügbarkeit der Lehrkraft, der Räumlichkeiten) durch das Sekretariat bzw. der Lehrkraft erfolgt die Genehmigung bzw. Aufnahme durch die Musikschulleitung.
  • Das “flexikolleg” ist für Schüler unter 18 Jahren nicht buchbar. Auch ohne Vorkenntnisse ist ein Anspruch für das “flexikolleg” nicht gegeben.
  • Die Unterrichtseinheiten werden mit der jeweiligen Lehrkraft im Vorhinein vereinbart.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Lehrkraft.
  • Die Inanspruchnahme der Unterrichtseinheiten hat im laufenden Schuljahr zu erfolgen.
  • Erworbene Unterrichtseinheiten können nicht an andere Personen übertragen werden.
  • Der Unterricht kann erst nach Bezahlung des gesamten Schulgeldbeitrages begonnen werden.
  • Nicht in Anspruch genommene Unterrichtsstunden können nicht rückerstattet werden.
  • Ein vereinbarter und bereits eingeplanter Unterricht gilt als erteilt, wenn er vom Schüler nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt wurde.
  • Der Unterricht findet grundsätzlich in Räumlichkeiten der Musikschule statt und richtet sich nach dem Pflichtschuljahr (Ferienzeiten werden berücksichtigt).
  • Für dieses Unterrichtsmodul wird kein Jahreszeugnis oder ein anderweitiges Zertifikat ausgestellt.
  • Ist der Zugang zum Unterrichtsmodul flexikolleg vorab nicht gegeben, können sich Inte­ressenten auf eine Warteliste setzen lassen.
  • Im Übrigen gelten auch hier die Schulordnung bzw. die Gebührenordnung der Musikschule Walgau

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