Zwei Musikschulen wollen das Öffentlichkeitsrecht

Zwei Musikschulen wollen das Öffentlichkeitsrecht

Die Musikschule Walgau und die Rheintalische Musikschule Lustenau Höchst Fußach Gaißau haben vor Kurzem den Antrag auf Verleihung des Status „Private Musikschule mit Öffentlichkeitsrecht“ gestellt – ein Schritt, der in Vorarlberg Neuland betritt, in den übrigen Bundesländern Österreichs jedoch bereits vielfach erfolgreich umgesetzt ist.

Während die Musikschule Walgau mit rund 1600 Schüler:innen eine sogenannte Wandermusikschule ist, die in elf Gemeinden des Walgaus ihre Schüler:innen vor Ort unterrichtet, bietet die Rheintalische Musikschule mit über 2500 Schüler:innen den Unterricht an zentralen Standorten mit urbanem Charakter an. Trotz ihrer unterschiedlichen Strukturen eint beide Musikschulen ein Ziel: die musikalische Ausbildung innovativ und zukunftsfähig zu gestalten, den Praxisbezug zu stärken und die Zusammenarbeit mit den Pflichtschulen zu vertiefen.

Was bedeutet „Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht“?

Eine Musikschule mit Öffentlichkeitsrecht bleibt in privater Trägerschaft, erhält jedoch durch das Bildungsministerium die offizielle Anerkennung, dass ihre Abschlüsse jenen öffentlicher Schulen gleichgestellt sind. Damit verbunden ist ein hoher Qualitätsstandard in den Lehrplänen, der Organisation und der pädagogischer Arbeit. – Die Punkte werden regelmäßig überprüft und stetig weiterentwickelt.

 

Neue Impulse für den Unterricht – mehr Praxis, mehr Miteinander

Die beiden hier gemeinsam vorangehenden Musikschulen sehen in diesem Schritt auch die Chance, den Unterricht inhaltlich und methodisch neu zu denken.
Zukünftig sollen gemeinsame Ensembles, Bands, Orchester und Kammermusikgruppen noch stärker im Mittelpunkt stehen. Das Ziel: Musik nicht nur individuell zu erlernen, sondern gemeinsam zu erleben.

Ob Popband, Blasorchester, Chor, Volksmusikensemble oder Streichergruppe – das gemeinsame Musizieren fördert Teamgeist, Motivation und soziale Kompetenz gleichermaßen. Der Unterricht wird dadurch praxisnäher, lebendiger und vielseitiger.

Parallel dazu erfahren Musikkunde und Musiktheorie eine deutliche Aufwertung. Diese Fächer werden künftig stärker mit der instrumentalen und vokalen Praxis verknüpft – etwa durch digitale Lernplattformen, projektorientierte Aufgaben und interdisziplinäre Unterrichtsformen. So entsteht ein umfassendes musikalisches Verständnis, das über das reine Instrumentalspiel hinausgeht.

Das neue Statut wurde an beiden Schulen vom Lehrkörper mit externer Begleitung durch Dr. Anselm Hartmann entwickelt. Die Direktoren der beiden Musikschulen, Dietmar Nigsch (Rheintalische Musikschule) und Christian Mathis (Musikschule Walgau) betonen den Prozess, welcher in den letzten eineinhalb Jahren durchlaufen wurde als sehr wertvoll und qualitativ hochwertig für ihre Einrichtungen erachtet wird/empfunden wurde. Die Mitarbeitenden waren an allen wichtigen Punkten eingebunden, Anregungen wurden mitberücksichtigt und wichtige Punkte wurden aus allen Blickwinkeln beleuchtet. Nur so war es möglich, dass es an beiden Schulen eine 100%ige Zustimmung der Mitarbeitenden zum jeweiligen Statut gegeben hat.

 

Vorteile für Schüler:innen:

  • Anerkannte Abschlüsse und offizielle Vergleichbarkeit mit öffentlichen Bildungseinrichtungen, Bildungsleistungen können offiziell anerkannt werden du auf die schulische oder musikpädagogische Laufbahn angerechnet werden.
  • Innovative Lernformen, die Kreativität und Gemeinschaft fördern.
  • Bessere Durchlässigkeit zu weiterführenden Ausbildungswegen – von der Schule bis zum Musikstudium.

 

Auch für die Lehrenden ergeben sich Chancen:

  • Mehr Gestaltungsspielraum für kreative Unterrichtsmodelle.
  • Stärkere pädagogische Vernetzung mit Pflichtschulen und anderen Bildungspartnern.
  • Langfristige Planungssicherheit durch klar geregelte Qualitätsstandards.

 

Ein starkes Signal für die musikalische Bildung in Vorarlberg

Sowohl die Politik – 5 Gemeinden im unteren Rheintal und auch in den elf Gemeinden des Walgaus – wie auch die rund 100 Lehrpersonen beider Musikschulen stehen geschlossen hinter diesem Schritt. Das gemeinsame Anliegen: musikalische Bildung in der Region weiterzuentwickeln, sie stärker in den Alltag der Kinder und Jugendlichen einzubinden und die Freude am gemeinsamen Musizieren zu fördern. Die Bürgermeister Patrick Wiedl (Marktgemeinde Lustenau) und Florian Themeßl-Huber (Gemeinde Nüziders) sind sich einig: Der nächste Baustein in der Entwicklung der ohnehin hohen Standards unserer beiden Musikschulen führt zu einer noch größeren Vernetzung der Bildungspartner. Die Ressourcen müssen bestmöglich genutzt und entwickelt werden, um für die Schüler:innen die größtmögliche Weiterentwicklung der Musikschule zu erreichen.

 

Mit dem Antrag auf Öffentlichkeitsrecht setzen die beiden Musikschulen ein klares Zeichen: Musik ist nicht nur Unterricht – sie ist gelebte Bildung, Gemeinschaft und Kultur.